Arierparagraph

Gemeint ist der § 3 des Gesetzes über die Wiederherstellung des Berufsbeamtentums, nach dem niemand Beamter (Professor, Lehrer, Polizist, Richter, Krankenhausarzt, Staatsanwalt, Postbeamter, Vollzugsbeamter, Verwaltungsbeamter, Bahnbeamter usw.) werden oder bleiben konnte, der nicht „arischen oder artverwandten Blutes“ war. Das setzte einen Abstammungsnachweis bis zu den Großeltern voraus. Diese Bestimmung wurde von den „Deutschen Christen“, der NS-nahen Mehrheit des Protestantismus, auch auf die Berufung zum Pastor übertragen, später generell auch auf die Zulassung zum Studium.