Außerplanmäßiger Professor

Im Gegensatz zu einem ordentlichen Professor hat ein außerplanmäßiger Professor keinen Lehrstuhl. Es handelt sich vielmehr um einen Titel, den eine Hochschule einem Wissenschaftler verleihen kann. Dieser Titel begründet kein Dienstverhältnis, wird aber durchaus an Personen verliehen, die in einem Dienstverhältnis zur Hochschule stehen, zum Beispiel Akademischen Räten. Privatdozenten, die längere Zeit an einer Hochschule tätig sind, können auch zu außerplanmäßigen Professoren ernannt werden.