Gesetz zum Schutze des deutschen Blutes und der deutschen Ehre
Eines der beiden auf dem Nürnberger Parteitag der NSDAP am 15.9.1935 verkündeten „Nürnberger Gesetze“ (s. u.). Das Gesetz verbot nicht nur Ehen, sondern überhaupt sexuelle Beziehungen zwischen Ariern und Nichtariern und öffnete dadurch dem Denunziantentum Tür und Tor. Zuwiderhandlungen wurden als „Rassenschande“ schwer bestraft und führten für den nichtarischen Teil oft direkt ins Konzentrationslager. Nichtariern war die Beschäftigung weiblicher arischer Bediensteter im Haushalt unter 45 Jahren verboten. Für jede Eheschließung war eine behördliche Erlaubnis erforderlich, für die ein Abstammungsnachweis über drei Generationen vorgelegt werden musste.