Wiedergutmachung

Inzwischen als Verharmlosung empfundener Sammelbegriff für die Maßnahmen zur Entschädigung erlittenen Unrechts in der Zeit von 1933-1945.  Erste Entschädigungsbestim-mungen für jüdische Vermögenswerte wurden schon zwischen 1947 und 1949 durch die Besatzungsmächte erlassen (zum Beispiel das US-Militärregierungsgesetz Nr. 59). Weil die Entschädigungszahlungen jedoch durch die Währungsreform 1948 ihren Wert verloren, übertrug man die endgültigen Regelungen der neu zu gründenden BRD. In der BRD galten die Bestimmungen der Militärgesetzgebung zunächst weiter und wurden am 1.10.1953 durch das Bundesergänzungsgesetz (BErgG) in Bundesrecht überführt. Es sah Entschädigungen für Einbußen am Leben, an Körper und Gesundheit, an Freiheit sowie an Eigentum und Vermögen vor, aber nur für deutsche Staatsangehörige, die in der BRD ihren Wohnsitz hatten und für Werte, die auf das Gebiet der späteren BRD verbracht worden waren. Es legte hinsichtlich der Schädigung an der Freiheit den Betrag von 5 DM pro Tag fest für die in Konzentrationslagern, Ghettos oder im Zuchthaus erlittene Haft (aber nicht für Haft in Polizeigewahrsam, in Gestapokellern oder Gefängnissen). Das Bundesentschädigungsgesetz  milderte einige der Fehler ab ohne grundsätzliche Änderungen zu bringen.
Es gibt auch in den Bundesländern länderrechtliche Vorschriften zur Wiedergutmachung.
In den USA tätige bundesdeutsche Konzerne  —  wie die I.G. Farben-Nachfolger BASF, Bayer Leverkusen, Chemische Werke Marl-Hüls, oder Krupp, AEG, Siemens und Rheinmetall – entschädigten »ihre« Zwangsarbeiter zwischen 1957 und 1962 auf Druck der Öffentlichkeit in den USA.
Die Bundesregierung schloss zur Entschädigung globale Abkommen mit betroffenen Staaten ab. Das erste war das Luxemburger Abkommen vom 10.9.1952 mit Israel, das Waffenlieferungen der BRD für 3 Mrd. DM an Israel und die Zahlung von 450 Mio. DM an die Jewish Claims Coference vorsah. Weitere Globalabkommen wurden zwischen 1959 und 1964 mit elf europäischen Staaten über insgesamt 876 Mio. DM geschlossen. 1975 zahlte die BRD an Polen 1,3 Mrd. DM zur Abgeltung von Rentenansprüchen polnischer Zwangsarbeiter. 1991 und 1993 wurden Globalabkommen mit den Staaten der GUS und mit Polen geschlossen. Wegen mehrerer Sammelklagen in den USA errichtete die Bundesregierung im Jahre 2000 eine »Stiftung Erinnerung und Zukunft« als Fonds für die Entschädigung von Zwangsarbeitern mit 10 Mrd. DM Kapital, das zu gleichen Teilen vom Bund und der Unternehmerschaft aufgebracht worden war.